Streik – EuGH bestätigt Entschädigungsanspruch bei Airlinestreik

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Wenn ein Flug wegen eines angekündigten Streiks der Airline-Mitarbeiter gestrichen wird oder deutlich verspätet ist, können Kundinnen und Kunden ein Recht auf Entschädigung haben. Die Fluggesellschaft könne nicht argumentieren, dass ein solcher Streik ein „außergewöhnlicher Umstand“ sei, insbesondere wenn dieser sich an geltendes Recht halte, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach seinem Urteil mit. Wenn sich der Arbeitskampf darauf beschränke, etwa Gehaltserhöhungen oder bessere Arbeitszeiten durchzusetzen, sei dieser „Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit dieses Unternehmens“ (Urt. v. 23.3.2021, Rs C-28/20).