Arbeitsgericht Düsseldorf entscheidet gegen Flugbegleiter

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update 1.11.2015 / 22:00 h

Das Düsseldorfer Arbeitsgericht hatte nach einer Anhörung die Streikmaßnahmen am Dienstag vorerst untersagt. Die Entscheidung bezieht sich allerdings nur auf Dienstag und den Standort Düsseldorf. Die Arbeitsrichter halten den Arbeitskampf für rechtswidrig, da die Gewerkschaft ihre Streikziele nicht hinreichend bestimmt formuliert habe. Es bleibe etwa unklar, ab welchem Mindestalter, nach welcher Wartezeit und für welchen Zeitraum die von der Gewerkschaft Ufo verlangten Versorgungsleistungen gewährt werden sollten.

 

Lufthansa und Flugbegleiter fechten auf dem Rücken der Passagiere den härtesten Arbeitskampf der Firmengeschichte aus. Mittlerweile sind Gerichte in Düsseldorf und Darmstadt mit den Kontrahenten beschäftigt. Aus Düsseldorf liegt die Meldung vor, dass das dort zuständige Arbeitsgericht den Streik für rechtswidrig erklärt hat. Anscheinend gilt dieser Richterspruch nur für Düsseldorf. Somit sind alle Flugbegleiter an der Homebase Düsseldorf – bis auf Weiteres – wieder zum Dienst aufgerufen. Da die Maschinen allerdings nicht mehr dort sind wo sie sein sollten, ist mit einer kurzfristigen Beruhigung der Lage nicht zu rechnen. Deshalb gilt nach wie vor:

Nicht betroffen sind:

Die Flüge von Lufthansa City Line, Germanwings, Eurowings, Air Dolomiti, Austrian Airlines, SWISS und Brussels Airlines. Die Flüge dieser Gesellschaften werden planmäßig durchgeführt.

Passagieren wird geraten:

  • hinterlegen Sie Ihre Mobiltelefonnr im Kundenprofil Ihrer Miles & More-Karte oder auf Lufthansa.com unter „meine Buchungen“, Lufthansa wird Passagiere zeitnah informieren
  • kontrollieren Sie den Flugstatus online

Links und Hilfe zum Thema: