04.02.2019 wenn das Kapital streikt – GERMANIA stellt Insolvenzantrag

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Schon seit geraumer Zeit flog die Fluggesellschaft GERMANIA in finanziellen Turbulenzen. Nun scheiterten die letzten Rettungsversuche, am 04.02.2019 meldeten die Germania Fluggesellschaft mbH, die Germania Technik Brandenburg GmbH und die Germania Flugdienste GmbH beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Insolvenz an.

Wie geht es nun weiter?

Pauschalreisen:

  • Kunden die eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht haben sind wenigstens finanziell auf der sicheren Seite. Reiseveranstalter müssen auf eigene Kosten einen Ersatz beschaffen. Sollte dies nicht möglich sein hat der Kunde Anspruch auf die Erstattung des vollen Reisepreises. Für die Kunden gilt das Pauschalreiserecht
  • Weiterhin werden Reiseveranstalter die nächsten Tage auch damit beschäftigt sein, Gäste die sich bereits im Zielgebiet befinden mit Alternativen heim zu bringen.
  • Wichtig für Pauschalreisekunden: Ihr Vertragspartner ist einzig und allein der Reiseveranstalter, es gilt der abschlossene „Reisevertrag“.
  • Pauschalreisekunden wenden sich am besten an ihr Reisebüro oder direkt an den Reiseveranstalter

Nur Flugticket

Passagiere, die direkt bei GERMANIA gebucht und bezahlt haben werden wohl den finanziellen Schaden selbst tragen müssen. Hier besteht zwar die Möglichkeit, die Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Praxiserfahrung aus anderen Airlineinsolvenzen (airberlin) hat jedoch gezeigt, dass die Passgiere im Regelfall leer ausgehen, da erst andere Gläubiger (Löhne, Gehälter, Sozialkassen) aus der Insolvenzmasse bedient werden.

Im Gegensatz zum Pauschalreisevertrag besteht hier ein Beförderungsvertrag mit anderen rechtlichen Folgen. Leider sind Fluggesellschaften nicht verpflichtet, eine Insolvenzversicherung zum Schutz der Passagiere abzuschließen.