Bürger und Besucher von Berlin müssen sich am Freitag, 15.02.2019 auf ein Verkehrschaos einrichten. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die Berliner Verkehrsbetriebe zum Streik aufegrufen.
Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, ruft ver.di daher für den kommenden Freitag, den 15. Februar 2019 zu einem Warnstreik bei der BVG/BT auf. Von Betriebsbeginn bis etwa 12.00 Uhr werden alle Bereiche des Nahverkehrsunternehmens bestreikt. Es ist daher mit erheblichen Behinderungen im ÖPNV der Hauptstadt zu rechnen
In Belgien findet am Mittwoch, 13.02.2019 ein landesweiter Generalstreik statt. Somit wird auch an Flughäfen eine reguläre Abfertigung nicht möglich sein. Brussels Airlines hat sämtliche Anflüg an diesem Tag ab dem Heimatdrehkreuz Brüssel gestrichen. In der „Lufthansa-Familie“ ist Brussels Airlines die wichtigste Drehscheibe für Flüge in das zentrale Afrika.
Folgende Flüge werden jedoch am 13.02.2019 durchgeführt, da sie erstam am 14.02.2019 in Brüssel landen:
Nach zwei ergebnislosen Verhandlungsrunden hat die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di die Mitarbeiter des Bodenpersonals des Unternehmens „AVIAPARTNER“ an den Flughäfen Düsseldorf und Hannover zum Streik aufgerufen. Der Ausstand soll am 07.02.2019 von 03.00 h bis 11.00 h stattfinden. Laut Ver.di sind in Düsseldorf 45 und in Hannover 10 Flüge betroffen.
Passagiere müssen mit erheblichen Beeinträchtigungen und auch Ausfällen rechnen. Die Streikankündigung hat auch Auswirkungen auf andere deutsche Flughäfen. So hat z.B. Lufthansa auf der Relation München – Düsseldorf – München bereits mehrere Maschinen gestrichen.
Schon seit geraumer Zeit flog die Fluggesellschaft GERMANIA in finanziellen Turbulenzen. Nun scheiterten die letzten Rettungsversuche, am 04.02.2019 meldeten die Germania Fluggesellschaft mbH, die Germania Technik Brandenburg GmbH und die Germania Flugdienste GmbH beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Insolvenz an.
Wie geht es nun weiter?
Pauschalreisen:
Kunden die eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht haben sind wenigstens finanziell auf der sicheren Seite. Reiseveranstalter müssen auf eigene Kosten einen Ersatz beschaffen. Sollte dies nicht möglich sein hat der Kunde Anspruch auf die Erstattung des vollen Reisepreises. Für die Kunden gilt das Pauschalreiserecht
Weiterhin werden Reiseveranstalter die nächsten Tage auch damit beschäftigt sein, Gäste die sich bereits im Zielgebiet befinden mit Alternativen heim zu bringen.
Wichtig für Pauschalreisekunden: Ihr Vertragspartner ist einzig und allein der Reiseveranstalter, es gilt der abschlossene „Reisevertrag“.
Pauschalreisekunden wenden sich am besten an ihr Reisebüro oder direkt an den Reiseveranstalter
Nur Flugticket
Passagiere, die direkt bei GERMANIA gebucht und bezahlt haben werden wohl den finanziellen Schaden selbst tragen müssen. Hier besteht zwar die Möglichkeit, die Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Praxiserfahrung aus anderen Airlineinsolvenzen (airberlin) hat jedoch gezeigt, dass die Passgiere im Regelfall leer ausgehen, da erst andere Gläubiger (Löhne, Gehälter, Sozialkassen) aus der Insolvenzmasse bedient werden.
Im Gegensatz zum Pauschalreisevertrag besteht hier ein Beförderungsvertrag mit anderen rechtlichen Folgen. Leider sind Fluggesellschaften nicht verpflichtet, eine Insolvenzversicherung zum Schutz der Passagiere abzuschließen.
Reisende in Italien müssen sich am 21.01.2019 auf Einschränkungen einstellen. Es findet ein landesweiter Streik im Transportwesen statt. Bus-, Zug-, U-Bahn- und Reisebusverbindungen sind von 10 Uhr bis 14 Uhr unterbrochen.
Die Tarifauseinandersetzung weitet sich aus. Neben Frankfurt werden am 15.01.2019 auch andere Flughäfen bestreikt. Lufthansa meldet, dass auch an den Flughäfen Hannover / Bremen / Leipzig-Halle und Hamburg zu Streiks des Sicherheitspersonals kommen wird.
Es handelt sich um ganztätige Streiks, die in der Nacht von Montag auf Dienstag beginnen. Passagiere müssen mit erheblichen Beeinträchtigungen, Verzögerungen und Ausfällen rechnen. Lufthansa hat bereits erste Flüge gestrichen.
Passagiere sollten ihren Flugstatus prüfen. Reisende mit Meilen- und Statuskarten sollten ihre Profile pflegen: korrekte Emailadresse, korrekte Mobiltelnr.
Am Dienstag, 15.01.2019 hat die Gewerkschaft verdi Sicherheitskontrollen am Frankfurter Flughafen zu einem Streik von 02.00 h bis 20.00 h aufgerufen. Es wird damit gerechnet, daß der Flugvekehr erheblich behindert wird und nur eingeschränkt durchgeführt werden kann.
Fluggäste, deren Reise in Frankfurt beginnt können nicht abgefertigt werden. Der Frankfurter Flughafen bittet die Passagiere, am 15.01.2019 nicht zum Flughafen zu kommen, da Sie wegen der fehlenden Kontrollen ausserhalb des Transitbereichs keine Möglichkeit haben, einen Flug zu erreichen!!
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Passagiere, die in Frankfurt lediglich umsteigen, können weitestgehend auf Beförderung hoffen, sofern Sie den Transitbereich nicht verlassen und sich somit keiner weiteren Sicherheitskontrolle mehr unterziehen müssen. Allerdings ist auch hier mit Behinderungen und Verzägerungen zu rechnen. Die Auswirkungen von Flugstreichungen in Frankfurt auf andere Flughäfen sind noch nicht absehbar.
Umbuchungen / Erstattungen
Online-Kunden wenden sich bitte direkt an ihre Airline
Kunden von Reisebüros können direkt ihre Buchungsstelle kontaktieren
Lufthansa:
Auch Lufthansa weist Ihre Fluggäste darauf hin, am Dienstag nicht zum Flughafen Frankfurt zu kommen!! Lufthansa wird am Sonntag, 13.01.2019 kommunizieren, welche Flüge gestrichen werden müssen.
wenn Lufthansa-Flug gestrichen:
Kunden haben Anspruch auf Ticketerstattung oder eine kostenlose Umbuchung
Passagiere von Inlandsflügen können ihr Ticket in eine Fahrkarte der Deutschen Bahn umtauschen
wenn Lufthansa-Flug n i c h t gestrichen:
Hier bietet die Airline eine kostenlose Umbuchung an, aber keine Ticketerstattung !!
Keine Kompensationszahlungen für Ausfälle. Dieser Streik liegt nicht im Einflussbereich der Airlines. Fluggesellschaften müssen in diesem Fall für erspätete Beförderung eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastverordnung leisten.
€ 20,00 Stundenlohn für ca 23.000 Beschäftigte im Sicherheitsbereich, das ist die Forderung. Natürlich lehnt die Arbeitgeberseite zunächst ab, da dies in Einzelfällen eine Erhöhung von bis zu 44 % bedeuten würde. Auf dem Tisch liegt ein Angebot der Arbeitgeber von 6,4 %. Ver.di beharrt auf dem einheitlichen Stundenlohn und legt erst mal am 15.01.2019 den Flugverkehr in weiten Teilen Deutschlands lahm.
Wer sitzt am Verhandlungstisch?
Sieben private Unternehmen sind für die Sicherheit an 13 deuschen Flughäfen verantwortlich. Sie haben sich im Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen organisiert. Die Arbeitnehmerseite vertritt die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Insgesamt geht es um die Interessen von 23.000 Beschäftigten.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat das Sicherheitspersonal an den Flughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Stuttgart zu ganztägigen Warnstreiks am Donnerstag, 10.01.2019 aufgerufen.
Flugreisende müssen sich auf Behinderungen, Verzögerungen und auch Flugausfällen rechnen.